Die EU-DSGVO – Europäische Datenschutzgrundverordnung – ist seit dem 25. Mai 2018 gültig, eine 2-jährige Schonfrist der Aufsichtsbehörden ist schon lange abgelaufen. Jüngste Umfrageergebnisse haben aber gezeigt, dass es viele Unternehmen aufgrund laufender Projekte und Zeitmangel noch nicht geschafft haben, die Anforderungen des Sperrens und Löschens von personenbezogenen Daten in ihrer Systemlandschaft zu implementieren.


Holen Sie mit unserer Unterstützung die verlorene Zeit wieder rein und gehen Sie rasch und zielorientiert die Umsetzung an.


Mehr Informationen, Agenda und Kosten finden Sie in unserem Flyer: